• Pflegeberatung

Wir beraten kostenlos Pflegebedürftige und Angehörige rund um das Thema Pflege

Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie und individuelle Pflegeberatung. Unabhängig davon, ob ein Pflegegrad besteht oder bereits ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde. Auch Angehörigen steht diese Pflegeberatung zu.

Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die zu Hause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB 11 in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen.
Die Abstände der Pflegeberatungseinsätze richten sich nach dem Pflegegrad.

bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, d.h. 2x im Jahr
bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich, d.h. 4x im Jahr

Die Pflegeberatung durch unsere erfahrenen Pflegefachkräfte gibt der Pflegekasse Aufschluss darüber, ob die Pflegequalität gesichert ist. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Wir bestätigen die Durchführung der Beratungseinsätze und kümmern uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse.