• Finanzierung

Die Finanzierung der Intensivpflege erfolgt grundsätzlich über die gesetzliche bzw. private Kranken- und Pflegekasse. Als Patient mit einer COPD oder ALS Erkrankung oder als Wachkomapatient wird die ambulante Intensivpflege in der Regel ärztlich verordnet. Dabei wird zwischen Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung unterschieden. Wir übernehmen auf Wunsch alle notwendigen Anträge und unterstützen Sie bei der Überleitung in Ihre Häuslichkeit bzw. in die Intensivpflege Wohngemeinschaft.

Die optimale Alternative – Ambulanter Intensivpflege­dienst

Wir sichern die kontinuierliche kompetente Betreuung von Patienten in ihrem häuslichen Umfeld. Dafür steht unser Name: ELIN.